Neuigkeiten: gem. Schreiben vom 10.11.2015
Zuschüsse gem. Richtlinen der Stadt Eschweiler ur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Ab dem 01.01.2016 sind Anträge, Verwendungsnachweise und Teilnehmerlisten wieder in Paierform einzureichen. Bitte benutzen Sie ausschließlich die im Internet hinterlegten aktuellen Vordrucke (www.eschweiler.de, Rathaus/Bürgerdienste, Anliegen, Z, Zuschüsse zur Förderung er Kinder- und Jugendarbeit)
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Die Stadt Eschweiler bezuschusst Jugendverbände, Organisationen und Institutionen mit Sitz in Eschweiler, die gem. §75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- u. Jugendarbeit.
Zuschussanträge können schriftlilch unter Verwendung des Antragsformulars eingereicht werden. Formulare stehen Ihnen zum Download in verschiedenen Formularen zur Verfügung.
Zuständiges Amt: Abteilung Kinder- und Jugendförderung/Kinderbetreuungsangelegenheiten
Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler
Ansprechpartner: Regina Contzen Tel. 02403/71-794